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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.1987 - 2 S 2763/87   

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VGH Baden-Württemberg, 07.12.1987 - 2 S 2763/87 (https://dejure.org/1987,6551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.1987 - 2 S 2763/87 (https://dejure.org/1987,6551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - 2 S 2763/87 (https://dejure.org/1987,6551)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 2 S 1540/92

    Geschoßfläche als Verteilungsmaßstab in einer Beitragssatzung - fehlende Angaben

    Das Fehlen einer Angabe über Geschoßzahlen führt in Fällen, in denen die Beitragssatzung als Verteilungsmaßstab die zulässige Geschoßfläche (§ 17 Abs. 1 aF) vorsieht, nicht zwingend zur Ungültigkeit der Beschlußfassung über den Beitragssatz (Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung des Senats, vgl Beschluß vom 7.12.1987 - 2 S 2763/87 - Urteil vom 7.2.1991 - 2 S 1438/89 -).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe zu einer gleichlautenden satzungsrechtlichen Verteilungsregelung in seinem Beschluß vom 7.12.1987 -- 2 S 2763/87 -- folgendes ausgeführt:.

    Der Senat hält nach Überprüfung an der Rechtsprechung nicht mehr fest, daß das Fehlen der Geschoß zahl in Fällen der vorliegenden Art, in denen maßgeblicher Bemessungsfaktor die zulässige Geschoßfläche ist, zwingend zur Fehlerhaftigkeit der vom Gemeinderat zu treffenden Ermessensentscheidung führt (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --; vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --; vom 31.1.1991 -- 2 S 884/89 --; vom 7.12.1991 -- 2 S 1438/89 --; Beschluß vom 7.12.1987 -- 2 S 2763/87 --).

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